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DIENSTAG, 7. SEPTEMBER 2010
Lokal-Anzeiger
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Starkregenfälle nehmen zu - Elementarschaden-Versicherung kann helfen

Hamburg (rei) - Die Unwetter der vergangenen Wochen haben es eindrücklich gezeigt: Überschwemmungen aufgrund von lokalen Starkregenfällen nehmen zu. Keller laufen voll, Teppiche durchweichen, Waschmaschinen gehen kaputt. Und es sind weitere Unwetter für den Norden Deutschlands angekündigt. "Doch was nur wenige wissen, Schäden durch Starkregenfälle sind weder durch die Wohngebäude- noch durch die Hausratversicherung abgesichert", so Hauke Möller, Versicherungsspezialist der Provinzial. "Helfen kann aber eine Elementarschaden-Versicherung."

Das besondere an der Elementarschaden-Versicherung ist, dass sie Schäden durch von außen eintretendes Wasser im Gegensatz zur einfachen Gebäude- und Hausratsversicherung mit einschließt. Dazu gehören Schäden durch Überschwemmungen und Rückstauungen. "Die Versicherung greift beispielsweise, wenn das Grundstück geflutet wird, wenn Flüsse oder Seen durch starke Niederschläge über die Ufer treten, das Kanalisationssystem überlastet ist und sich das Wasser anstaut und in den Keller eindringt", erklärt Möller.

In so einem Fall kommt die Elementarschaden-Versicherung für die durch das Wasser zerstörten Elektro-Geräte, wie Waschmaschine, Gefriertruhe und Kühlschrank auf. Ebenso übernimmt sie die Kosten für aufgeweichte Tapeten, durchnässte Teppiche und Polstermöbel. "Nicht versichert bleiben Schäden durch Sturmflut und Deichbruch, da dies in Norddeutschland ein unabsehbares Risiko darstellt", so Möller.

Doch bisher haben nur wenige eine Elementarschaden-Versicherung abgeschlossen. "Bei uns sind es beispielsweise unter zehn Prozent der Gebäude- und Hausratversicherungskunden", weiß Möller. "Aber immer mehr Menschen kommen nach den Unwettern zu uns und wollen wissen, wie sie sich absichern können."

Eine Elementarschaden-Versicherung kann zusammen mit einer bereits bestehenden Gebäude-, Hausrat- oder Inhaltsversicherung abgeschlossen werden. Der jährliche Beitrag richtet sich entweder nach der Größe und dem Wert des Ein- oder Mehrfamilienhauses oder nach der Wohnfläche und dem Wert des Hausrats.

(aktuell bis 05.08.2010 - 1237)


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